
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen:
1. Versäumte Voltigier- oder Reitstunden können nicht vom Honorar
abgezogen werden. Nach Absprache können diese ggf. in Parallelstunden
nachgeholt werden. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Fehlstunden,
die während des eigenen Urlaubes entstehen, können nicht nachgeholt
werden.
2.
An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus. Zwischen
Weihnachten und Neujahr sowie in der 3. und 4. Ferienwoche in den
Sommerferien und der ersten Ferienwoche in den Osterferien findet kein
Unterricht statt. Diese Fehlstunden können nicht vom Honorar abgezogen
werden.
3.
Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum
Monatsende gekündigt werden.
4.
Das Unterrichtshonorar entspricht dem Stand vom August 2007.Eine
Änderung wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Das Honorar ist
monatlich im voraus zu zahlen.
5.
Der/die Voltigier- oder Reitschüler/in muss Mitglied im Verein
Stolberger Pferdefreunde sein, die Anmeldung muss gesondert erfolgen.
6.
Das Reiten und Voltigieren geschieht auf eigene Gefahr.
7.
Der/die Voltigierschüler/in hat den Anweisungen des jeweiligen
Übungsleiters zu folgen.
8.
Der/die Voltigierschüler/in hat sich zur Unterrichtszeit nur in
dem Bereich des für den Unterricht vorgesehenen Platzes oder Raumes
aufzuhalten.
9.
Für Unfälle oder Schäden, die ein/e Voltigierschüler/in bzw. ein
Mitglied des Vereins außerhalb des Unterrichts auf dem Gelände des
Reithofes erleidet oder verursacht, haftet der Verein oder der
Übungsleiter nicht. Wir weisen auf das Restrisiko hin, dass auch ein gut
ausgebildetes Voltigier- und Reitpferd ein Lebewesen ist, das seinen
Flucht- oder Herdentrieben folgen kann.
10.
Die Pferde sind Haftpflichtversichert, für die Mitarbeiter der
Reit- und Voltigierschule besteht eine
Reitlehrerhaftpflichtversicherung. Für Schäden, die von der Versicherung
nicht übernommen werden oder die die Deckungssumme übersteigen sowie bei
ordnungswidrigem Verhalten von Seiten des/der Schüler/in wird keine
Haftung übernommen
11.
Eltern haften für ihre Kinder
12.
Der Gerichtsstand ist Aachen.
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